In Sachen Marions Kochbuch: OLG Hamburg stärkt Forenbetreibern den Rücken
Jan 22nd, 2009 | By Alexander Endl | Category: Netzwelt, Top-Themen
Das OLG Hamburg ist laut heise.de wohl bereit und in der Lage den berühmt und gefürchteten “Brötchen-Abmahnungen” zumindest teilweise das Wasser abzugraben.
Mit massenhaften Abmahnungen an Webmaster haben es die Hamburger Webkochbuch-Betreiberin Marion Knieper und ihr Ehemann Folkert zu ungewollter Berühmtheit gebracht. Aller Voraussicht nach wird nun das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg dem Treiben vorläufig einen juristischen Riegel vorschieben. In zwei Berufungsverhandlungen entzog das Gericht den Kniepers am heutigen Mittwoch de facto die Grundlage für ihre Abmahnungen.
Zu euphorisch sollten die Internetnutzer allerdings nicht sein, denn wie es juristische Fälle so an sich haben, sind solche Urteile Einzelfallentscheidungen, die allenfalls eine gewisse Strahlkraft für ähnlich gelagerte Fälle entfalten. Vor allem aber sind die Urteile wohl vor allem für Forenbetreiber interessant, denn es geht weniger um die grundsätzliche Nutzung der Knieper-Bilder, denn um die bereits tendenziell von Gerichten bereits öfter so vertretene Ansicht zum Thema Forenhaftung.
Der Kammervorsitzende stellte gleich zu Beginn klar, dass er die Ansicht seines Landgerichtskollegen in der Sache nicht teilt: Bei Webforen könne es keine generelle Pflicht zur proaktiven Vorabprüfung von Nutzerbeiträgen auf eventuelle Rechtsverstöße geben. Erst wenn der Forenbetreiber, etwa durch eine Abmahnung, Kenntnis von einem Rechtsverstoß habe, müsse er das Posting sperren. Genauso haben die Berufungskläger gehandelt.
Blogger im Speziellen können sich also allenfalls solidarisch mit ihren Forenbetreiberkollegen freuen, eine grundsätzliche Regelung enthält das Urteil nicht. Wenn es denn ein Urteil wird! Denn bisher ist nur die Rechtsansicht des Kammervorsitzenden übermittelt, ein Urteil wäre erst am 4.2. zu erwarten – wenn es denn soweit kommt, denn aus prozeßstrategischen Gründen versuchen bisweilen Parteien unliebsame Urteile bei eindeutiger Stimmungslage bspw. durch Vergleiche oder Rückzug aus dem Prozeß zu verhindern. Auch insoweit ist die Euphorie etwas verfrüht.
Oberhalb der Landgerichte scheint sich aber so langsam ein gewisser Internet-Realitätssinn auszubilden. Die vertretene Rechtsansicht jedenfalls gibt den Foren generell eine Zukunft, die bei einer Vorabprüfungspflicht für Forenbetreiber bereits vor dem Aus standen.
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