Abmahnungen an Webseiten wegen Verwendung des Begriffs “Netbook”
Jan 23rd, 2009 | By Alexander Endl | Category: NetzweltWie die Netz-Zeitschrift Channel-Partner berichtet, “verschickt die auf Patent- und Markenrecht spezialisierte Londoner Anwaltskanzlei Origin Intellectual Property Abmahnungen an Webseitenbetreiber, die den Begriff “Netbook” verwenden.” Dabei beruft man sich nach dieser Quelle auf eine Markeneintragung aus dem Jahr 1996.
Die Abmahnungen sind also nicht aus der Luft gegriffen, was bei aktuell ca. 32.000.000 Treffern bei Google eine heikle Angelegenheit sein dürfte. Selbst zu einem eigenen Wikipedia-Eintrag hat der Begriff es gebracht.
ChannelPartner stellt daher nachvollziehbarerweise die Frage, ob eine so lange Untätigkeit (seit 1996) bei der Durchsetzung einer bestehenden Marke einer Durchsetzung nicht generell entgegenstehen könnte. Websiten-Anbetreiber mit kleiner bis nicht vorhandener Kriegskasse werden es allerdings nicht auf so eine Diskussion und eine Abmahnung ankommen lassen können. Sie sollten insoweit das Risiko einer Verwendung prüfen und ggf. ihren Anwalt konsultieren.
In jedem Fall wäre zu diskutieren, ob die Marke “Netbook” nicht infolge der Untätigkeit der Markeninhaberin zur gebräuchlichen Bezeichnung einfacher Subnotebooks geworden ist. In der Tat stellt sich die Frage, warum die Firma Psion Plc gerade jetzt gegen die Verwendung der Bezeichnung “Netbook” vorgeht.
ChannelPartner “Bezeichnung Netbook – Abmahnung droht!”


