Abmahnung: Linkverkäufe und Google AdSense im Visier

Feb 6th, 2009 | By Alexander Endl | Category: Netzwelt, werbung

Ein Risiko ging durch das Setzen von Links zuletzt kaum mehr aus, sowohl die Deeplink-Problematik wie auch die Haftung für fremde Inhalte waren zuletzt kaum mehr geeignet für juristische Auseinandersetzungen. Einzig Google machte Front gegen Links und sanktionierte die Website-Betreiber, wenn selbige werblich motiviert waren bzw. einzig dazu dienten, den Google-Algorithmus künstlich zu beeinflussen. Doch nun droht gerade für die werblichen Links neuer Ungemach – ein Unternehmen mahnte eine Website ab, die in der redaktionellen Berichterstattung (über eben jenes Unternehmen) werbliche Links einband. Bei der Gelegenheit nahmen die mit der Abmahnung beauftragten Anwälte auch Googles Anzeigenformat “AdSense” kritisch unter die Lupe.

C&A mahnt die-topnews.de ab : News.

C&A hält Google Adsense und Intelitxt Werbung in redaktioneller Berichterstattung über ihr Unternehmen für unlauter sowie unzulässig und stellt damit das weltweit bedeutendste Geschäftsmodell für Online-Werbung in Frage.

Sollte sich diese Abmahnung durchsetzen bzw. juristisch haltbar sein, dürfte das einen mittleren Erdrutsch im noch jungen Link-Verkaufs-Biz auslösen. Eine Sanktion seitens Google zu fürchten ist das eine, eine honorarbeschwerte Abmahnung aber etwas ganz anderes.

Kurzfristig werden zumindest die Handlungsbedarf haben bzw. das Risiko neu bewerten müssen, die automatisierte Systeme einsetzen (vgl. den Artikel “Grüne Links“).

Google wird sich die Hände reiben, könnte diese drohende Abmahnwelle die ungeliebten Kauf-Links effizienter beseitigen als sie selbst mit den eigenen Bordmitteln wie PageRank-Abstrafungen es je hätte erreichen können.

Weniger gefallen wird Google, dass Google AdSense auch ins Visier geriet:

Ebenso ist nach Meinung der Anwälte die Kennzeichnung “Google Anzeigen” nicht ausreichend, da sie nicht der von uns zugelassenen Adsense Werbung “Fotoshooting und Casting” sowie “Casting Kinder” zugeordnet sei. Auch die Kennzeichnung der Intellitxt Werbung durch das Wort “Werbung” ist nicht ausreichend, da die Schrift zu klein und kaum farblich vom Hintergrund abgehoben ist.

Mit ihrem Schreiben stellen die Anwälte die Geschäftsmodelle der bedeutendsten Anbieter für Online-Werbung in Frage. Nimmt man allein die Zahl der Webseiten, Blogs und Online Zeitungen die Google Adsense Anzeigen eingebunden haben, dürfte schnell klar werden von welcher Tragweite diese Angelegenheit ist.

Die Reaktionen sind in der Regel Unverständnis (“Sie kapieren es nicht“), gerade weil sich Unternehmen wohl noch immer lieber auf ihr juristisches Arsenal zurückziehen als den Dialog zu suchen. Ob dabei ein großes Imageschaden für das abmahnende Unternehmen entsteht, wie viele prognostizieren, darf abzuwarten sein – Image-fördernd dürfte die Abmahnung jedenfalls nicht sein, dafür aber u.U. größerer Kollateralschäden im Link- und ggf. Werbemarkt auslösen.

Den Hintergrund dieser Abmahnung beleuchtet Blogger “ix” und zeigt dabei anschaulich, dass die ‘moralische’ Bewertung im konkreten Fall gar nicht einfach ist:


_„redaktionelle inhalte“ an werbung

im gegenteil zum abgemahnten news-seiten-betreiber, glaube ich nicht, dass der textilhändler mit der abmahnung „das weltweit bedeutendste Geschäftsmodell für Online-Werbung in Frage“ stellt. ich glaube so ein geschäftsmodell, das kaum erkennbar adsense in pseudoredaktionelle-winztexte mischt und damit auf vornehmlich auf verwirrung des klickviehs setzt, stellt sich selbst in frage. textilhändler die wegen solcher lapalien ihre anwälte losschicken, allerdings auch.

Nichtsdestotrotz zeigt die heftige Reaktion in der Blogosphäre, dass man hier einen ganz heiklen Punkt erwischt hat. Leider ist auch hier zu konstatieren, dass rechtliche Grundlagen hier fehlen und wohl eine Art “richterliche Rechtsentwicklung” nötig ist. Und wie kontrovers im Bereich Internet diese Bildung einer gefestigten richterlichen Rechtsansicht ist, zeigen die Eingangs zitierten Rechtsproblematiken “Deeplinks” und “Haftung für Links” wo man bis zum heutigen Tage mit mindestens wackligen Standard-Disclaimern sein Heil sucht.

[Dieser Artikel wurde erstmals auf Endl.de Weblog publiziert]

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Ich glaub, das war's.