eBooks und ePaper im Verleih?

Feb 18th, 2009 | By | Category: Medien, Verbraucher, Wirtschaft

Die Problem der elektronischen Publikation teilt man mit der Musikindustrie. War früher der Wert die LP, das Band oder die CD ist Dank der Digitalisierung der physische Wert gleich Null. Jedes Werk ist insoweit beliebig reproduzierbar und duplizierbar. Man sollte nun meinen, das führte bei den Konzernen zum Umdenken und zu neuen Konzepten, Tatsache sind aber eher eine Art “lebensverlängernder Maßnahmen” wie Kopierschutz und Abmahn-Bedrohungen. Und tatsächlich sind eBooks mit Musik vergleichbar, so dass man sich der Thematik stellen muss.

Beispiel: Öffentliche Bibliothek

Wenn man den Spiegel oder ein Hörbuch und vielleicht bald alle Bücher wie eben in einer öffentlichen Bibliothek auch als eBook beziehen kann, warum sollte man dann noch ein Hörbuch oder ein eBook erwerben? Dass solche elektronischen Publikationen in Bibliotheken Einzug halten ist klar, aber wie will man selbige kontrollieren?

Die Stadtbücherei Frankfurt will das mit einer automatischen Selbstrückgabe lösen:

Ob Tageszeitung oder der Spiegel, Reiseführer oder Kochbücher, Opernarien oder Jazzsound, Hörbücher oder Film – rund 7.000 Medien stehen den Leserinnen und Lesern zum Download auf ihrem PC, ihrem Laptop oder Handy zur Verfügung. Die virtuelle 24-Stunden-Bibliothek hat noch einen Vorteil: Die Medien geben sich selbst zurück. Nach dem Ende der Leihfrist können die Dateien nicht mehr aufgerufen werden und stehen automatisch dem nächsten Leser zur Verfügung.

Jeder, der einen Bibliotheksausweis der Stadtbücherei Frankfurt sein Eigen nennt, kann den neuen Service mit seinem Passwort nutzen. Mehrkosten fallen nicht an. Interessierte ohne einen Bibliotheksausweis können die Onleihe im Schnupperabo für 14 Tage unverbindlich kennen lernen.

via Frankfurt am Main: Das elektronische Buch gibt sich selbst zurück.

Doch ‘Hand auf’s Herz’: Das ist auch nur eine rückwärtsgedachte Regelung. Warum sollte man eine “elektrische” und beliebig multiplizierbare Sache “zurückgeben”. Das ist sicher eine gewünschte Limitierung im Sinne des Handels, aber auch keine Lösung für morgen und übermorgen. Hoffentlich hat man bis dahin seitens der Rechteverwertung bessere Ideen.

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Ich glaub, das war's.