Flexibler Touchscreen bald marktreif

Feb 25th, 2009 | By | Category: Verbraucher

Wenn man von der Zukunft des ePapers in der 90ern sprach, dachte man an eine zusammengerollte Art Zeitung, die aber aus einen gerollten Bildschirm bestand, der die Zeitung dann digital darstellte.

Diese Zukunft könnte bald Realität sein:

Anders als traditionelle Touchscreens ist das FDC-Display nicht mit einer Glas-Schicht, sondern mit speziellem Plastik überzogen. Das Display selbst basiert auf der E-Ink-Technologie, die beispielsweise bei E-Book Readern eingesetzt wird. Daher denken die Produzenten auch über einen zivilen Einsatz in “elektronischen Zeitungen” nach, die extrem dünn, sehr leicht und trotzdem ohne Bruchgefahr gebaut werden könnten und so aktuellen E-Book Readern überlegen wären. Die bedienung des Touchscreens erfolgt wahlweise per Stylus oder Finger.

Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass die Technologie in spätestens 18 Monaten Marktreife erlangt.

via Erster flexibler Touchscreen vorgestellt – News – CHIP Online.

Tags: , , , , ,

Dein Kommentar:

Leave Comment

* Kleingedrucktes:

Wichtiger Hinweis für Werbelink-Kommentierer: Kommentare, die ungefragt Werbung enthalten (ob im Kommentarfeld oder in der Link-Adresse), werden mit 200,- EUR netto je angefangener Monat in Rechnung gestellt. Als werblich gelten dabei auch Direktlinks auf Produkte, Kategorien oder sonstige Inhalte, die vermuten lassen, dass die Platzierung des Links nichts mit dem Autor persönlich zu tun haben und im Schwerpunkt werbliche Absichten verfolgen.

Als Reaktion auf die Entscheidung des LG Hamburg werden alle Kommentare unbekannter Kommentatoren vorab moderiert. Sollte der Kommentar auch nach einiger Zeit nicht angezeigt werden, dann ist er wohl auch noch im Spam gelandet. Bitte mir das per E-Mail melden oder sich irgendwo beschweren.

Kommentare dürfen nicht beleidigend sein, keine strafbaren Inhalten enthalten und auch kein fremdes Urheberrecht oder Persönlichkeitsrecht verletzen. Nutzer tragen die alleinige Verantwortung für die kommentierten Inhalte und stellen den Website-Betreiber von allen weitergehenden Ansprüchen frei. Wer kommentieren will, muss einen Nutzernamen und eine gültige E-Mail-Adresse angeben. Der Website-Betreiber erlangt uneingeschränktes Nutzungsrecht an den eingereichten Beiträgen, die Kommentare können verschoben und dupliziert werden, ein Anspruch auf Löschung besteht nicht. Es ist darauf hinzuweisen, dass Kommentare auch von Suchmachinen erfasst werden.

Ich glaub, das war's.