Abmahnung: Bildrechte gelten auch für Arbeitsproben
Feb 26th, 2009 | By Alexander Endl | Category: NetzweltFrüher hätte man wohl gesagt: Wer wird da schon drauf kommen. Aber heute kommt man drauf und selbst kleine persönliche Portfolios werden zwischenzeitlich dank moderner Suchtechnik im Internet gefunden und zur Rechenschaft gebeten.
Die Firma Getty Images hat den Texter Jürgen Schöneich aus Hamburg abgemahnt, weil er in seinen Arbeitsproben Bilder gezeigt hatte, für die er keine Rechte besaß. Es handelte sich um Bilder, die in Anzeigen und Prospekten zu finden waren, für die er die Texte geschrieben hatte.
via [Der Schockwellenreiter:] Abmahnschwachsinn GettyImages.
Empfehlungen auszusprechen ist schwer, selbst der Tipp des Bloggers Jörg Kantel aka Der Schockwellenreiter “Verwendet daher in Zukunft lieber nur noch Bilder, die Ihr selber geschossen habt.” darf mit Vorsicht zu genießen sein. Denn auch wenn man selbst auf den Auslöser drückte, können im Motiv Rechte verletzt werden, wie Persönlichkeitsrechte, aber auch Bildrechte, wie bspw. bei Aufnahmen in oder von Gebäuden. Selbst Bilder, die im Hintergrund nur ein Kunstwerk zeigen, können für Bildrechte in Frage kommen, gerade wenn es um kommerzielle Publikationen geht – und wo da genau die Grenze ist, wird aktuell keiner pauschal sagen können.
Gesetzliche Regelungen sind leider nicht vorhanden oder so schwammig, dass jeder, der im Internet publiziert, sich von Fall zu Fall sein eigenes Risiko abwägen muss. Davon auszugehen, es werde schon nicht auffallen, man sei doch so eine kleine Nummer im Netz, ist in jedem Fall längst überholt. Crawler/Spider durchforsten das Netz und finden zum Teil anhand von Fragmenten urheberrechtlich geschütztes Material.


