Gericht untersagt “Partyshooter”-Bilder auf Website

Feb 26th, 2009 | By | Category: Gesellschaft, Netzwelt

Es war eigentlich nahe liegend, trotzdem machte sich keiner einen großen Kopf: Auf Partys und bei Großfeiern wird fröhlich geknipst und fotografiert und so mancher findet sich dann unfreiwillig auf der Website des Veranstalters bei den “Partyshooter”-Bildern. Doch bei aller Gewohnheit – wer dagegen vorgehen will, hat gute Chancen:

In Diskotheken und Clubs wird ja gerne fotografiert. So mancher Gast findet sich dann auch schnell auf diversen Internetseiten wieder. Bei vielen bedient das die Eitelkeit, manche sind weniger erfreut.

[...]

Das Amtsgericht Ingolstadt untersagte dem Seitenbetreiber jetzt per einstweiliger Verfügung, die Bilder zu veröffentlichen.

via law blog» Archiv » Nachtschwärmer sind keine Foto-Objekte.

Wer seine Zustimmung nicht abgibt, braucht sich so eine Abbildung also nicht gefallen zu lassen. Allein wenn man daran denkt, wie Suchmaschinen solche Bilder auch indexieren, ist dem Anliegen auch einmal “unerkannt” in einen Club gehen zu können, durchaus zuzustimmen. Erlaubt ist nicht alles, nur weil es alle machen.

Tags: , , , , ,

Dein Kommentar:

Leave Comment

* Kleingedrucktes:

Wichtiger Hinweis für Werbelink-Kommentierer: Kommentare, die ungefragt Werbung enthalten (ob im Kommentarfeld oder in der Link-Adresse), werden mit 200,- EUR netto je angefangener Monat in Rechnung gestellt. Als werblich gelten dabei auch Direktlinks auf Produkte, Kategorien oder sonstige Inhalte, die vermuten lassen, dass die Platzierung des Links nichts mit dem Autor persönlich zu tun haben und im Schwerpunkt werbliche Absichten verfolgen.

Als Reaktion auf die Entscheidung des LG Hamburg werden alle Kommentare unbekannter Kommentatoren vorab moderiert. Sollte der Kommentar auch nach einiger Zeit nicht angezeigt werden, dann ist er wohl auch noch im Spam gelandet. Bitte mir das per E-Mail melden oder sich irgendwo beschweren.

Kommentare dürfen nicht beleidigend sein, keine strafbaren Inhalten enthalten und auch kein fremdes Urheberrecht oder Persönlichkeitsrecht verletzen. Nutzer tragen die alleinige Verantwortung für die kommentierten Inhalte und stellen den Website-Betreiber von allen weitergehenden Ansprüchen frei. Wer kommentieren will, muss einen Nutzernamen und eine gültige E-Mail-Adresse angeben. Der Website-Betreiber erlangt uneingeschränktes Nutzungsrecht an den eingereichten Beiträgen, die Kommentare können verschoben und dupliziert werden, ein Anspruch auf Löschung besteht nicht. Es ist darauf hinzuweisen, dass Kommentare auch von Suchmachinen erfasst werden.

Ich glaub, das war's.