Gericht untersagt “Partyshooter”-Bilder auf Website
Feb 26th, 2009 | By Alexander Endl | Category: Gesellschaft, NetzweltEs war eigentlich nahe liegend, trotzdem machte sich keiner einen großen Kopf: Auf Partys und bei Großfeiern wird fröhlich geknipst und fotografiert und so mancher findet sich dann unfreiwillig auf der Website des Veranstalters bei den “Partyshooter”-Bildern. Doch bei aller Gewohnheit – wer dagegen vorgehen will, hat gute Chancen:
In Diskotheken und Clubs wird ja gerne fotografiert. So mancher Gast findet sich dann auch schnell auf diversen Internetseiten wieder. Bei vielen bedient das die Eitelkeit, manche sind weniger erfreut.
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Das Amtsgericht Ingolstadt untersagte dem Seitenbetreiber jetzt per einstweiliger Verfügung, die Bilder zu veröffentlichen.
via law blog» Archiv » Nachtschwärmer sind keine Foto-Objekte.
Wer seine Zustimmung nicht abgibt, braucht sich so eine Abbildung also nicht gefallen zu lassen. Allein wenn man daran denkt, wie Suchmaschinen solche Bilder auch indexieren, ist dem Anliegen auch einmal “unerkannt” in einen Club gehen zu können, durchaus zuzustimmen. Erlaubt ist nicht alles, nur weil es alle machen.


