Keine Abo-Falle: Gericht verpflichtet Webnutzer zum Lesen des Kleingedruckten
Mrz 23rd, 2009 | By Alexander Endl | Category: Netzwelt, Top-Themen, Verbraucher‘Wer lesen kann ist klar im Vorteil’, sagt der bitter-ironische Einwurf an diejenigen, die sich für gewöhnlich nicht die Mühe machen Anleitungen oder Hinweistexte zu lesen. Dieser Weisheit folgt wohl auch das LG Frankfurt und sieht es nicht als “Falle”, wenn bei einem Online-Gewinnspiel im kleingedruckten Sternchentext ein kostepflichtiges Abo mit “untergeschoben” (im Sinne von: im Zweifel nicht im Sinne des Gewinnspielteilnehmenden) wird - im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft im Übrigen.
Gericht sieht keine strafrechtliche Relevanz für Abofallen im Web
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Einen Rückschlag im Kampf gegen die sogenannten Abofallen im Internet musste jetzt die Staatsanwaltschaft Frankfurt hinnehmen. [...] Die Unternehmen waren immer wieder durch Webangebote aufgefallen, bei denen den Besuchern kostenpflichtige Abos untergeschoben wurden. Dabei wurde den Website-Besuchern die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Gewinnspiel eingeräumt, für das sie lediglich ihre Adressdaten eintragen sollten. Über ein Sternchen wurde dabei dann auf einen recht kleingedruckten Text am unteren Ende der Webseite hingewiesen, in dem der Hinweis auf ein kostenpflichtiges Abo zu finden war.
Obwohl die Staatsanwälte über 1.000 derartige Fälle vorgelegt hatten und mit diesem Material ihren Verdacht auf gewerbsmäßigen Betrug erhärten wollten, sahen die Richter in dieser Praxis keine Täuschungsabsicht. Sie vertraten dabei die Meinung, dass die Verbraucher durchaus in der Lage sein müssten, bei Dienstleistungen auf den ersten Blick erkennen zu können, ob es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handele oder nicht. Insbesondere sei davon auszugehen, dass man bei der Angabe der eigenen Postadresse auf einer Webseite diese genauer durchlese. Daran ändere auch die Verwendung von Sternchentexten sowie die Notwendigkeit zum Scrollen nichts.
via redmark.de/firmenpraxis – Das Portal für Wirtschaft, Recht und Steuern.
Warum man gerade bei Adressdaten-Angabe besonders sensibilisiert sein soll und warum man hier “auf den ersten Blick” etwas erkennen soll, bleibt unklar. Vorsicht ist für den Verbraucher also geboten.


