Fußball-Bundesliga im Internet-Livestream – kostenlos, aber auch legal?

Aug 5th, 2009 | By | Category: Fußball, Medien, Netzwelt

sueddeutsche.de wagt sich zu einem Statement in Sachen: Bundesliga Streams im Internet – doch ist das wirklich der Stand der Dinge?

Anbieter wie Zaptiger oder JustinTV, die man am besten als YouTube für Live-Streams beschreibt, liefern mittlerweile Bilder aus fast allen Bundesliga-Stadien -und zwar kundenfreundlich und kostenfrei. Der Fan muss nicht mal mehr Streaming-Programme oder sonstige Software installieren.

Plattformunabhängig und browserbasiert zeigen die meist Flash-getriebenen Streams in einem kleinen Fenster im Webbrowser alle Spiele, alle Tore, alles kostenlos. Zwar in einer meist geringen Qualität, aber das kleine verpixelte Bild ist live und in Farbe. Der surfende Fan muss lediglich den Weg zu den meist von anderen Fans angebotenen Bildern finden.

Doch auch hier liefert das Web Hilfe. Seiten wie buli-streams.net oder livetv.ru sammeln Links zu Anbietern, die regelmäßig ihre abonnierten Fernsehbilder online zugänglich machen.

Das funktioniert vereinfacht gesprochen so: Der anbietende Fan schaut die Bundesliga-Übertragung auf seinem eigenen Rechner und lädt die Web-Öffentlichkeit ein, die Spiele gemeinsam mit ihm zu verfolgen – gestreamt von seinem eigenen PC. Wer als suchender Fan also einen Anbieter findet, kann kostenlos Bundesliga-Fußball sehen – und zwar völlig legal.

viaBundesliga im Internet – Zahlst du noch – oder guckst du schon? – Computer – sueddeutsche.de.

Wirklich legal? Wie auch bei YouTube & Co. erscheint dagegen die Rechtslage wohl ähnlich diffus wie bei Links auf Filesharing-Portale mit illegaler Software. Ist für mich als User Illegalität erkennbar, wenn eine Ware/Dienstleistung, die man mit zumutbarer Aufmerksamkeit in Richtung allgemein zugänglicher Informationsquellen als kostenpflichtig wahrnehmen müsste?

Bei Musik, Software & Co. wird gerne ja darauf abgestellt, dass ein entfernter Kopierschutz für den Nutzer Indizwirkung haben müsste, dass hier Rechte verletzt wurden - da muss man nicht mal selbst Hand angelegt haben. Wenn ein sonst kodiert ausgesendetes PayTV-Angebot nun free und live per Stream am Rechner ankommt, könnte eine solche Indizwirkung auch unterstellt werden.

Offenbar ringt man hier auf allen Seiten noch nach der richtigen Vorgehensweise. Wie bei YouTube, bei der rechtlich geschützte Inhalte immer wieder wie Ratten aus den Löchern nach oben kommen, bisweilen schneller als man Anbieter-seitig die Streams vom Netz nehmen kann. Hier ist – so aktueller Kenntnisstand – noch nicht an den Nutzer herangegangen worden, weder an die, die YouTube konsumieren noch an die, die Streams hochladen. Noch …

Mit zunehmender Verbreitung solcher Streams (wozu die sueddeutsche gerade einen trefflichen Beitrag leistete), wird sicher auch der Inhaber der teuer erkauften Rechte aktiv werden. Bleibt die Frage, ob es hier nicht ein Hase und Igel Spiel zu erwarten sein wird.

Ganz generell zeigt auch diese Diskussion, wie so viele im Zusammenhang mit Rechten und Internet/Digitalisierung, dass es zunehmend an griffigen Regeln fehlt. Statt sich der Sache also grundlegend neu anzunehmen und vielleicht auch anzuerkennen, dass es im Zeitalter der beliebigen digitalen Verfielfältigung einfach kein “Original” mehr gibt, versucht man derzeit analoge Regeln auf eine digitale Welt zuzuschneidern – ein Versuch, das darf prognostiziert werden, der zum Scheitern verurteilt sein wird. Bleibt nur die Frage, wie viele Opfer es auf dem Weg zu beklagen geben wird…

Dein Kommentar:

Leave Comment

* Kleingedrucktes:

Wichtiger Hinweis für Werbelink-Kommentierer: Kommentare, die ungefragt Werbung enthalten (ob im Kommentarfeld oder in der Link-Adresse), werden mit 200,- EUR netto je angefangener Monat in Rechnung gestellt. Als werblich gelten dabei auch Direktlinks auf Produkte, Kategorien oder sonstige Inhalte, die vermuten lassen, dass die Platzierung des Links nichts mit dem Autor persönlich zu tun haben und im Schwerpunkt werbliche Absichten verfolgen.

Als Reaktion auf die Entscheidung des LG Hamburg werden alle Kommentare unbekannter Kommentatoren vorab moderiert. Sollte der Kommentar auch nach einiger Zeit nicht angezeigt werden, dann ist er wohl auch noch im Spam gelandet. Bitte mir das per E-Mail melden oder sich irgendwo beschweren.

Kommentare dürfen nicht beleidigend sein, keine strafbaren Inhalten enthalten und auch kein fremdes Urheberrecht oder Persönlichkeitsrecht verletzen. Nutzer tragen die alleinige Verantwortung für die kommentierten Inhalte und stellen den Website-Betreiber von allen weitergehenden Ansprüchen frei. Wer kommentieren will, muss einen Nutzernamen und eine gültige E-Mail-Adresse angeben. Der Website-Betreiber erlangt uneingeschränktes Nutzungsrecht an den eingereichten Beiträgen, die Kommentare können verschoben und dupliziert werden, ein Anspruch auf Löschung besteht nicht. Es ist darauf hinzuweisen, dass Kommentare auch von Suchmachinen erfasst werden.

Ich glaub, das war's.