Fremde Datenzugriffe und Hacks sind jetzt meldepflichtig!
Aug 20th, 2009 | By Alexander Endl | Category: NetzweltOb es in der Praxis dann auch gemacht wird, ist eine andere Frage – aber die IT (gerade externe Administratoren) von Unternehmen wird sich damit auseinandersetzen müssen, um nicht selbst in die Haftungsfalle zu kommen.
Nach der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes sind Unternehmen und öffentliche Stellen ab dem 1. September verpflichtet, Betroffene über unerlaubte Datenzugriffe durch Dritte zu informieren.
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Unerlaubter Datenzugriff? – Betroffene schriftlich informieren!
Nach Artikel 42a des Bundesdatenschutzgesetzes besteht eine Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von sensiblen Daten wie etwa allgemeinen personenbezogenen Angaben, Bank- und Kreditkartendaten, aber auch Gesundheitsinformationen oder Daten zu strafbaren Handlungen. Sofern unberechtigte Zugriffe auf derartige Daten festgestellt werden, besteht die Pflicht zur Information der Betroffenen, wobei dies in Form einer direkten schriftlichen Mitteilung geschehen soll. Ist diese direkte Benachrichtigung nicht möglich, sieht das Gesetz auch die Möglichkeit zur Schaltung von Anzeigen in überregionalen Tageszeitungen vor.
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