Verhaftet nach Facebook-Stupser
Okt 13th, 2009 | By Alexander Endl | Category: Leitartikel, News
Das Anstupsen bei Facebook oder auch das Gruscheln ist nicht so jedermanns Sache. Für die einen eine nette Geste sich mal wieder bemerkbar zu machen ist sie den anderen ein Dorn im Auge, frei nach dem Motto: Wenn Du Dich melden willst, wieso meldest Du Dich dann nicht?
Dass das Anstupsen/Gruscheln aber mittlerweile rechtliche Relevanz erlangt hat, wird manchen überraschen. Zumindest in den USA gibt es wegen Anstupsens bereits die erste Verhaftung:
Einer Frau aus Tennesee droht eine mehrmonatige Haftstrafe, weil sie den Fehler machte und eine Widersacherin auf Facebook anstupste (”to poke”). Diese hatte zuvor beim Gericht eine Schutzverfügung gegen die Stupserin beantragt, die sämtliche “Telefonate, das Kontaktieren oder eine andersgeartete direkte oder indirekte Kommunikation mit der Antragstellerin” verbietet. Die Hintergründe dazu sind übrigens unbekannt
via Stupser auf Facebook führt zu Verhaftung | Basic Thinking Blog.
Das eigentliche an dieser eher kuriosen Sache ist die Wertung dahinter. Wie auch bei Basic Thinking gut herausgestellt: »“Ein Stupser ist ein sehr bewusster Akt”, sagte Ryan Calo von der Stanford Law School’s Center for Internet & Society. “Man hat eine bestimmte Person auserwählt und sagt sich: dies will ich tun.” Die Kommunikation zwischen Menschen würde heute weit mehr umfassen, als den direkten Dialog, Mails und Telefonate.«
Es erscheint durchaus wahrscheinlich, dass diese Rechtsauffassung auch in Deutschland vertreten wird, kommt es zu einer richterlichen Bewertung eines solchen Vorgehens.


