Die Bedeutung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsspeicherung für Personensuchmaschinen
Mrz 5th, 2010 | By Alexander Endl | Category: News, Top-Themen“Big Brother” war lange jedem Schüler als ein Roman George Orwells ein Begriff, längst bevor ein anfänglich beargwöhntes, mittlerweile eher kopfschüttelnd, resignierend zur Kenntnis genommenes TV-Format den Begriff neu besetzte. Die Allmacht des Wissens über eine Person in Händen zu halten war 1949, als der Roman mit Titel “1984″ erschien, ein gedanklicher Alptraum. Heute kommt das Internet diesem Alptraum sehr nahe, vor allem wenn man alle verfügbaren Daten einer Person in Kombination bringt, wie das “Personensuchmschinen” tun. Dieser Sammelfreude hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung mindestens indirekt auch angenommen und man kommt zu dem Schluss: “Personensuchmaschinen wie Yasni oder 123people bleibt wenig verborgen. Nicht alles muss man dulden.”
Was das Internet über mich weiß
Treffender konnte man es nicht sagen: Die durch elektronische Medien ermöglichte Sammelwut hinterlässt „ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetsein“, hatte das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung gegen die bisherige Form der Datenvorratsspeicherung unter anderem begründet. Die Karlsruher Richter, die sonst eher rational denn gefühlsbetont argumentieren, hätten genauso gut „Big Brother is watching you“ aus George Orwells „1984“ zitieren können.
Ob das Recht aber auch je effektiv eingefordert werden kann, bleibt mehr als zu bezweifeln. Eher denkt man an das Gleichnis der Ratten, die aus den Löchern kommen, und egal welche man erschlägt, es wird wieder eine neue aus einem anderen kommen. Viel wichtiger wäre es wohl sich mit dem Umstand vertraut zu machen und zu beginnen sich damit zu “arrangieren” und entsprechend unsere Kinder und Jugend zu sensibilisieren.


